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| Wir fertigen seit vielen Jahren
für die Automobil- und Elektronikindustrie ! |
| Eine kleine Bildergalerie der verschiedenen Produkte. |
| Datenformate, Zeichnungen und Filme für die Produktion. |
| Lieferübersicht der verschiedenen Komponenten von Hans Huber. |
| Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Hans Huber Gedruckte Schaltungen |
| Isolierteile aus GFK-Werkstoffen |
| Kostengünstiger Service für Hobbyelektroniker |
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Artikel 1 Auftraggeber und Lieferant 1.1 Auftraggeber ist derjenige, der den Auftrag gegeben hat, Lieferant ist derjenige, der den Auftrag angenommen hat. 1.2 Unter einem Auftrag ist die Vereinbarung zu verstehen, wobei der Lieferant sich dem Auftraggeber verpflichtet, den von ihm gegebenen Auftrag, unter Anwendung von allen zu diesen Bedingungen gehörenden Handlungen zu verrichten, wobei der Auftraggeber sich dem Lieferanten verpflichtet, die ausgehandelte Gegenleistung zu vorrichten. 1.3 Diese allgemeinen Bedingungen sind für alle Vereinbarungen bezüglich des Auftrages gültig, sofern nicht vor dem Abschluss der Vereinbarung andere schriftliche Absprachen gemacht wurden. 1.4 Eventuelle, durch den Auftraggeber hantierte allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie nicht im Widerspruch mit diesen allgemeinen Bedingungen sind. Artikel 2 Aufträge 2.1 Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. 2.2 Eingeschlossen der Bestimmung in Art, 2,1. werden Aufträge durch mündliche Bestätigung des Auftraggebers auf das vom Lieferanten gemachte (telefonische) Angebot, als auch durch telefonische Vergabe von Aufträgen durch den Auftraggeber an den Lieferanten abgeschlossen. 2.3 Die durch den Auftraggeber gegebenen (teleionischen) Aufträge können nicht rückgängig gemacht werden. Artikel 3 Bezahlungen 3-1 Bezahlung hat Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine durch den Lieferanten anzuweisende Bank- oder Gironummer zu erfolgen, sofern kein anderer Bezahlungstermin schriftlich festgelegt wurde. 3.2 Bezahlung hat immer ohne Skonto oder Verrechnungen durch den Auftraggeber zu erfolgen. 3.3 Bei Überziehung des Zahlungstermins ist der Auftraggeber rechtsmäßig im Verzug und wird zur Zahlung von Zinsen von 1 % pro (Teil vom) Monat über den total noch offen stehen den Betrag verpflichtet. 3.4 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen dann minimal 15% des vom Auftraggeber verschuldeten Betrages, inklusiv den verschuldeten Zinsen. 3.5 Verspätete Bezahlung einer Rechnung macht alle noch offenstehenden Rechnungen vom Auftraggeber unverzüglich einforderbar, 3.6 Der Lieferant ist berechtigt, die Forderungen an den Auftraggeber, einschließlich der Schulden von allen damit verbundenen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber, zu verrechnen. Artikel 4 Haftung 4.1 Der Lieferant übernimmt nur die Haltung für erlittenen Schaden beim Auftraggeber, der durch eine zurechnungsfähige Unzulänglichkeit in der Erfüllung seiner Verpflichtungen entsteht, bis hin zum Rechnungsbetrag. Der Auftraggeber schützt den Lieferanten vor eventuellen Ansprüchen von dritten, die den begrenzten Schaden überschreiten. 4.2 Eher vorangegangene Festlegungen in diesen altgemeinen Bedingungen einbezogen, ist der Lieferant nicht verantwortlich für Schaden, der die Folge ist von: a, die Kraft der Bestimmung in Art S von diesen Bedingungen nicht zurechnungsfähige Unzulänglichkeit von jeglicher auf ihr ruhender Verpflichtung (höhere Gewalt) b, mangelhafte Mitarbeit, Information oder Material des Auftraggebers, dessen Untergebenen oder andere durch oder wegen des Auftraggebers bei der Ausübung de r Vereinbarung eingeschaltete dritte Personen. 4.3 Die in den vorher genannten Abschnitten aufgenommenen Einschränkungen gellen nicht, wenn, der Schaden die Folge ist von Absicht oder grober Schuld seitens des Lieferanten und/oder eines Leiters des Lieferanten. 4.4 Der Lieferant ist nie verantwortlich für Schaden bestehend aus Gewinneinbuße, Betriebsstagnation oder für andere Folgeschäden des Auftraggebers. Artikel 5 Höhere Macht 5.1 Unter höherer Macht im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen
werden Umstände verstanden, die die Erfüllung der auf einer
der beiden Parteien ruhenden Verpflichtung verhindern und die nicht
eine der beiden Parteien zu zu rechnen sind. Hierunter fällt unter
anderem: Streik der Arbeitnehmer des Lieferanten, Blockaden, 5.2 Im Falle höherer Macht werden Lieferungs- und andere Verpflichtungen des Lieferanten ausgesetzt. Falls die Periode, in der durch höhere Macht die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten nicht möglich ist, länger dauert als 6 Monate, sind beide Parteien befugt, die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne das in diesem Fall eine Pflicht für Schadensersatz besteht. Sollte der Lieferant bei Eintritt von höherer Macht schon teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen sein, oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommen kann, hat er das Recht, das bereits Gelieferte beziehungsweise das lieferbare Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber wird angewiesen, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Auftrag handelt. Artikel 6 Eigentum 6, l Eine vom Lieferanten erstellte Internetseite und/oder -Banner
(inklusive Entwurf) ist Eigentum dos Lieferanten. Es ist nachdrücklich
nicht erlaubt, diese Internetseite und/oder -Banner bei einem anderen
Provider zu veröffentlichen, oder in einem anderen Medium zu veröffentlichen,
oder in einem anderen Medium abdrucken zu lassen. Keine andere Partei
kann rechtsgültig über das Material, so wie es produziert
und platziert ist, verfügen. Im Zusammenhang mit dem internationalen
Charakter des Internets, erklärt der Auftraggeber, dass der Inhalt
der Site und/oder des Banners in allen Ländern der Welt erlaubt
ist, und keinen Verstoß gegen jegliche Rechte von Dritten oder
gesetzliche oder zivil technische Vorschriften darstellt. Der Auftraggeber 6.2 Für Anzeigenformen, bei denen ein Hyperlink oder andere Einrichtungen zugefügt werden, mit denen der Benutzer direkt zur Homepage des Inserenten oder anderen gebracht wird, ist es nicht erlaubt, auf der Homepage eine Nachricht oder ein Angebot zu veröffentlichen, die Im Wiederspruch mit dem Gesetz, dem allgemeinen Belang oder den Interessen des Lieferanten oder dessen Geschäftsverbindungen sind. Es ist dem Lieferanten erlaubt, bezweckte Verbindung gänzlich oder teilweise aufzulösen, bis die betreffende Äußerung entfernt worden ist, und ohne dass dies auf irgendeine Weise zu Entschädigungen, welcher Art dann auch, führt. Artikel 7 Aufschub und Auflösung 7.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung der auf ihm ruhenden Verpflichtungen aufzuschieben, bis der Auftraggeber alle einzufordernden Verpflichtungen an den Lieferanten beglichen hat. Unter Forderungen müssen in diesem Zusammenhang auch die Forderungen von mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber verstanden werden. 7.2 Jede der Parteien ist berechtigt, die Vereinbarung mittels eines
Einschreibens außergerichtlich aufzulösen, wenn die andere
Partei, nach einer schriftlichen Mahnung, worin ein akzeptabler Termin
zur Einhaltung der Zahlungsbedingung gestellt wird, es versäumt,
seinen/ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung 7.3 Der Lieferant ist berechtigt, ohne, dass jegliche Mahnung oder
Versäumnisstellung erforderlich sein wird, außergerichtlich
die Vereinbarung mittels eines Einschreibens aufzulösen, wenn der
Auftraggeber einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt, der
Auftraggeber seinen Konkurs anfragt oder der Konkurs eröffnet wird,
das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert wird, der Artikel 8 Angewandtes Recht und befugter Richter 8.1 Auf diese allgemeinen Bedingungen, sowie auf alle Angebote und Vereinbarungen, worauf diese ganz oder teilweise gültig sind, ist ausschließlich die Niederländische Rechtssprechung gültig. B.2 Alle Konflikte zwischen den Parteien, die aufgrund von der zwischen den Parteien geltenden Vereinbarung, worauf diese allgemeinen Bedingungen anzuwenden sind, entstehen, sowie alle Konflikte über die Interpretation der Anwendung von diesen allgemeinen Bedingungen, müssen dem befugten Richter vorgelegt werden. Artikel 9 Allgemeine Bestimmungen |